️ Wichtige Änderung zur MwSt. für pauschalierende Landwirte ab 01.07.2026
Ab dem 01.07.2026 tritt eine wichtige Änderung für pauschalierende Landwirte in Kraft:
Beim Verkauf von Gebrauchtmaschinen muss künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden.
Das bedeutet:
Auch wenn beim Einkauf der Maschine keine Vorsteuer gezogen werden konnte, ist beim Verkauf dennoch die komplette MwSt. abzuführen.
Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie die Möglichkeit und verkaufen Sie Ihre Gebrauchtmaschine noch vor dem 01.07.2026 zu den aktuell geltenden Bedingungen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei im Kundenauftrag – schnell, unkompliziert und professionell.
Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an:
info@skopf.de
Wir übersenden Ihnen umgehend unser Datenblatt zur Maschinenaufnahme.
