Wichtige Änderung MwSt. für pauschalierende Landwirte

⚠️ Wichtige Änderung zur MwSt. für pauschalierende Landwirte ab 01.07.2026

 

Ab dem 01.07.2026 tritt eine wichtige Änderung für pauschalierende Landwirte in Kraft:

👉 Beim Verkauf von Gebrauchtmaschinen muss künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden.

❗ Das bedeutet:
Auch wenn beim Einkauf der Maschine keine Vorsteuer gezogen werden konnte, ist beim Verkauf dennoch die komplette MwSt. abzuführen.

 

💡 Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie die Möglichkeit und verkaufen Sie Ihre Gebrauchtmaschine noch vor dem 01.07.2026 zu den aktuell geltenden Bedingungen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei im Kundenauftrag – schnell, unkompliziert und professionell.

📩 Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an:
info@skopf.de

 

Wir übersenden Ihnen umgehend unser Datenblatt zur Maschinenaufnahme.

de_DEDeutsch
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