Wichtige Änderung MwSt. für pauschalierende Landwirte

️ Wichtige Änderung zur MwSt. für pauschalierende Landwirte ab 01.07.2026   Ab dem 01.07.2026 tritt eine wichtige Änderung für pauschalierende Landwirte in Kraft: Beim Verkauf von Gebrauchtmaschinen muss künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Das bedeutet:Auch wenn beim Einkauf der Maschine keine Vorsteuer gezogen werden konnte, ist …

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